» ÖGR Mitgliedschaft
Allgemeininformation
- Mitglieder des Vereins können werden:
- Doktoren für Medizin sowie anders graduierte Akademiker als ordentliche Mitglieder
- Volljährige Personen, auch aus dem Kreis der Rheumakranken, als außerordentliche Mitglieder
- Volljährige Personen, juridische Personen (Rechtsgesellschaften) oder Vertreter österreichischer Organisationen, die sich mit der Bekämpfung von rheumatischen Erkrankungen befassen, als unterstützende Mitglieder
- Personen, die sich besondere Verdienste um die Rheumatologie erworben haben, durch Beschluss der ÖGR als Ehrenmitglieder oder korrespondierende Mitglieder
- Vereine, die die Erforschung der Krankheit des rheumatischen Formenkreises zum Ziel haben, als assoziierte Mitglieder
- In der Hauptversammlung sind ordentliche sowie unterstützende Mitglieder (durch einen bevollmächtigten Vertreter) aktiv stimmberechtigt.
- Das passive Stimmrecht besitzen ordentliche Mitglieder vor Erreichen des 68. Lebensjahres.
Vorteile einer ÖGR-Mitgliedschaft
- Einbindung in den Informationsfluss über Veranstaltungen, Publikationen und Aktivitäten insbesondere der österreichischen Rheumatologie
- Möglichkeit der Teilnahme an nationalen und internationalen rheumatologischen Arbeitsgruppen (Link nationale und internationale Aktivitäten der ÖGR und Link zu Arbeitskreisen der ÖGR)
- Homepage www.rheumatologie.at, Zugriff auf alle Informationsangebote der ÖGR
- E-Mail Ankündigungen aller rheumatologischen Veranstaltungen der ÖGR
- Bevorzugte Teilnahme an ÖGR-Kursen und ÖGR-Veranstaltungen (Workshops und andere Veranstaltungen)
- Voraussetzung für fast alle Preise und Auszeichnungen der ÖGR (Link wissenschaftliche Sektion)
- Bei Interesse Einbindung in die die Rheumatologie betreffenden gesundheitspolitischen Entscheidungen und entsprechende Möglichkeit der Mitgestaltung (Link zum Arbeitskreis für Berufsinteressen)
- Ermäßigter Bezugspreis der Zeitschrift für Rheumatologie: 82,- € statt 178,50 € für ÖGR-Mitglieder www.ZeitschriftfuerRheumatologie.de
Bewerbung (Auszug aus den Statuten)
- Für die Aufnahme in die ÖGR bedarf es eines schriftlichen Antrags unter gleichzeitiger Nennung eines Bürgen (für ordentliche Mitgliedschaft ordentliches ÖGR-Mitglied als Bürge, für außerordentliche Mitgliedschaft ein Mitglied des Vorstandes als Bürge).
- Für die Aufnahme als unterstützendes oder assoziiertes Mitglied ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit dem Sekretariat der ÖGR für weitere Informationen.
- Formular: Beitrittsansuchen ordentliche Mitglieder - PDF
- Formular: Beitrittsansuchen unterstützende Mitglieder - PDF
Information zum Mitgliedsbeitrag
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit € 40.- für alle ordentlichen und ausserordentlichen Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag wurde von der Hauptversammlung am 21.11.2009 das letzte Mal erhöht.
- Ordentliche Mitglieder der ÖGR, die in den Ruhestand treten, können auf Wunsch von der Entrichtung des Mitgliedsbeitrages befreit werden.
- Wozu Mitgliedsbeitrag?
Die Mitgliedsbeiträge benötigt die ÖGR, um die laufenden Kosten (Sekretariat, Webseite, Porto, …) und die Aktivitäten der ÖGR (Preise, Projektförderungen, …) abzudecken. Die Funktionsträger der ÖGR erhalten für ihre Mitarbeit keine Aufwandsentschädigung.
