- FAIR ReEntry Wissenschaftspreis
- Ausschreibungs- richtlinien
- Bisherige Preisträger und Berichte von bisher Geföderten
- mit Unterstützung durch
FAIR ReEntry Wissenschaftspreis
Der Wiedereinstieg nach einer Familienkarenz stellt für Rheumatolog:innen mit wissenschaftlicher Tätigkeit nach wie vor einen erheblichen Einschnitt in die berufliche Weiterentwicklung dar. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass wissenschaftliche Arbeiten häufig zusätzlich zur regulären Versorgung von Patient:innen und außerhalb der üblichen Dienstzeiten erfolgen. Für Forschende mit Betreuungspflichten ist eine kontinuierliche wissenschaftliche Karriere daher oft schwer realisierbar.
Der FAIR-ReEntry-Wissenschaftspreis soll Ärzt:innen und Forschende in der Rheumatologie, die sowohl wissenschaftliches Interesse als auch Care-Verantwortungen haben, gezielt unterstützen und strukturelle Nachteile abfedern.
Geplante Unterstützung 2026: ca. 20.000,-
Ausschüttung: 1x/Jahr
Einreichung: bis 30.09. eines Kalenderjahrs
Verleihung i.R. der ÖGR-Jahrestagung
Beurteilung durch ein Gremium der ÖGR
Ausschreibungsrichtlinien
Antragsstellung und Begutachtung
Voraussetzungen für die Antragsstellung
- Ordentliches oder außerordentliches Mitglied der ÖGR,
- in Ausbildung zum Sonderfach Innere Medizin und Rheumatologie ODER bereits abgeschlossenen Ausbildung zum Sonderfach Innere Medizin und Rheumatologie ODER PhD-Studierende mit Forschungsschwerpunkt Rheumatologie ODER abgeschlossenes PhD-Studium mit Forschungsschwerpunkt Rheumatologie
- Karenzzeit aufgrund von Care-Tätigkeit (Kinder inkl. Pflegekinder, Pflege von Angehörigen) ≥6 Monate
Einreichung: bis 30.09. eines Kalenderjahrs
Ausschreibung 2026: AKTIV
Antragsprache
Deutsch oder Englisch
Antragstellung
Alle Projektunterlagen sollen im pdf-Format beim Sekretariat der ÖGR als E-Mail-Anhang eingereicht werden (E-Mail-Adresse: office@rheumatologie.at)
Der Antrag besteht aus:
- Anschreiben der Antragstellerin/des Antragstellers mit Stellungnahme zum geplanten Projektbeginn, Projektdauer, Durchführungsort des Projektes, Einverständnis aller Ko-Autor:innen zum eingereichten Projekt.
- einseitige Projektkurzfassung (Abstract) mit max. 250 Worten
- Projektbeschreibung mit max. 2000 Worten, aber exklusive Abbildungen, Tabellen und Referenzen (maximal 30, Vancouver-style).
Die Projektbeschreibung sollte auf folgende Punkte eingehen:
- Wissenschaftlicher Hintergrund des Projekts mit Bezug zu eigenen publizierten Vorarbeiten und zur einschlägigen internationalen wissenschaftlichen Landschaft
- Rationale und Ziele (Hypothese oder wissenschaftliche Fragestellung)
- Methodik
- Ressourcen- und Kostenplanung: Projektmitarbeiter:innen, Infrastruktur, Verwendung der Projektsumme, geplantes Projektende
- Lebenslauf und Publikationsliste der Antragstellerin/des Antragstellers
-
Im Sinn einer effizienten Bearbeitung werden sowohl unvollständige Anträge wie auch solche, die von den o.a. Vorgaben abweichen (insbesondere bei Überschreiten des Umfangs) umgehend zur Überarbeitung retourniert.
Begutachtung und Vergabekriterien
Der FAIR ReEntry Wissenschaftspreis kann nicht unter mehreren Antragsteller:innen aufgeteilt werden. Die Entscheidung über die Vergabe des Preises obliegt dem ÖGR Vorstand, die Begutachtung erfolgt durch ein Komitee bestehend aus der Präsidentin/dem Präsidenten, der Geschäftsführung, der Leitung des Arbeitskreises FAIR und der Leitung der medizinisch-wissenschaftlichen Sektion der ÖGR. Sollte eine/einer der drei Mitautor/Mitautorin des eingereichten Antrages sein, enthält er/sie sich der Stimme. Der ÖGR Vorstand wird in diesem Fall weitere Gutachter:innen zu Rate ziehen.
Die Vergabe erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Idee/Neuwert Projekt (0-7 Punkte, 7=max.)
- Beschreibung Hintergrund/Methoden (0-10 Punkte, 10=max.)
- Karenzzeiten (2 Punkte pro Karenzzeit>6 Monaten, 0.5 Punkt pro Karenzzeit 3-6 Monate, 0 Punkte <3 Monate/Kind), bei mehreren Kindern werden alle Karenzzeiten entsprechend der Dauer der Karenz abgebildet, 2 Punkte pro Caretätigkeit von >6 Monaten gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen/älteren Personen mit Unterstützungsbedarf, die in verwandtschaftlicher Beziehung zur Antragstellerin/Antragsteller stehen bzw. ein Versorgungsauftrag bei der Antragstellerin/dem Antragsteller vorliegt
Der Antrag mit der höchsten Punktezahl erhält den Zuschlag für das Projekt, bei Punktegleichheit wird der Preis an die Antragstellerin/den Antragsteller mit der längeren Karenz vergeben.
Das Projekt soll ohne bisherige relevante Förderung sein, Folgeanträge sollen der ÖGR bekannt gemacht werden und sind sogar ausdrückliches Ziel der Förderung. Der Antrag kann auch gleichzeitig für andere Förderprogramme der ÖGR eingereicht werden, allerdings kann für einen Antrag maximal eine Förderung bewilligt werden. Die Zuerkennung des Preises erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
Ausbezahlung der Fördersumme und Verwendung der Fördersumme
Ausbezahlung der Fördersumme
Die Ausbezahlung der Fördersumme erfolgt zur Hälfte zu Projektbeginn und zur Hälfte nach Einlangen des Zwischenberichtes auf das von der Projektleiterin/vom Projektleiter namhaft gemachte Projektkonto. Sollte die Bewilligung der Fördersumme während des Mutterschutzes/Elternkarenz/Pflegekarenz der Antragstellerin/des Antragstellers erfolgen, kann die Ausbezahlung auf Wunsch der Antragstellerin/des Antragstellers auch erst nach Beendigung derselben erfolgen. Allfällige mit der Zurverfügungstellung von Fördermitteln verbundene Steuern und Gebühren sind von der/dem Förderungswerberin/Förderungswerber selbst zu tragen.
Verwendung der Fördersumme
Grundsätzlich steht die Projektsumme der Antragstellerin/dem Antragsteller persönlich zur Durchführung des Projektes zur Verfügung. Zu beantragen sind nur „projektspezifische Kosten“, das sind Personal- (auch Selbstfinanzierung) und Sachmittel, die zur Durchführung des Projektes benötigt werden. Anschaffungskosten für Geräte teurer als 1.000.- € im Rahmen des Preisgeldes müssen durch die Leitung der Wissenschaftlichen Sektion der ÖGR genehmigt werden. Das Projekt muss in Österreich oder in Verantwortung einer österreichischen Forschungsstätte durchgeführt werden.
Berichterstattung
Die Antragstellerin/der Antragsteller übernimmt die Verantwortung der korrekten Verwendung der Projektgelder im Namen der ÖGR. Sie/Er ist dazu verpflichtet, jeweils nach der Hälfte der Projektzeit und nach Abschluss des Projektes der ÖGR einen schriftlichen Bericht zukommen zu lassen mit Dokumentation der Ergebnisse und Aufschlüsselung über die Verwendung der Kosten. Die ÖGR ist in etwaigen Publikationen als Fördergeber zu nennen („This project was funded by the ÖGR FAIR ReEntry Wissenschaftspreis Grant Number (entsprechende Projektnummer einfügen) of the Austrian Society of Rheumatology“). Zudem ist die Projektleiterin/der Projektleiter nach Abschluss des geförderten Projektes dazu verpflichtet, bei der Jahrestagung der ÖGR im Rahmen eines Kurzvortrages über das durchgeführte Projekt zu berichten.
Sollten die Projektgelder unsachgemäß verwendet worden sein, keine (oder eine unzureichende) Berichterstattung erfolgen und offene Punkte auf Nachfragen der ÖGR nicht/unzureichend beantwortet werden, behält sich der Vorstand der ÖGR vor, die Projektsumme zurückzufordern und/oder die Projektleiterin/den Projektleiter von zukünftigen Förderungen/Preisen der ÖGR auszuschließen.
Bisherige Preisträger
Der PAIR ReEntry Wissenschaftspreis wird 2026 erstmals vergeben.
Wir bedanken uns bei allen UnterstützerInnen
FAIR ReEntry Wissenschaftspreis
Der Wiedereinstieg nach einer Familienkarenz stellt für Rheumatolog:innen mit wissenschaftlicher Tätigkeit nach wie vor einen erheblichen Einschnitt in die berufliche Weiterentwicklung dar. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass wissenschaftliche Arbeiten häufig zusätzlich zur regulären Versorgung von Patient:innen und außerhalb der üblichen Dienstzeiten erfolgen. Für Forschende mit Betreuungspflichten ist eine kontinuierliche wissenschaftliche Karriere daher oft schwer realisierbar.
Der FAIR-ReEntry-Wissenschaftspreis soll Ärzt:innen und Forschende in der Rheumatologie, die sowohl wissenschaftliches Interesse als auch Care-Verantwortungen haben, gezielt unterstützen und strukturelle Nachteile abfedern.
Geplante Unterstützung 2026: ca. 20.000,-
Ausschüttung: 1x/Jahr
Einreichung: bis 30.09. eines Kalenderjahrs
Verleihung i.R. der ÖGR-Jahrestagung
Beurteilung durch ein Gremium der ÖGR
Ausschreibungsrichtlinien
Antragsstellung und Begutachtung
Voraussetzungen für die Antragsstellung
- Ordentliches oder außerordentliches Mitglied der ÖGR,
- in Ausbildung zum Sonderfach Innere Medizin und Rheumatologie ODER bereits abgeschlossenen Ausbildung zum Sonderfach Innere Medizin und Rheumatologie ODER PhD-Studierende mit Forschungsschwerpunkt Rheumatologie ODER abgeschlossenes PhD-Studium mit Forschungsschwerpunkt Rheumatologie
- Karenzzeit aufgrund von Care-Tätigkeit (Kinder inkl. Pflegekinder, Pflege von Angehörigen) ≥6 Monate
Einreichung: bis 30.09. eines Kalenderjahrs
Ausschreibung 2026: AKTIV
Antragsprache
Deutsch oder Englisch
Antragstellung
Alle Projektunterlagen sollen im pdf-Format beim Sekretariat der ÖGR als E-Mail-Anhang eingereicht werden (E-Mail-Adresse: office@rheumatologie.at)
Der Antrag besteht aus:
- Anschreiben der Antragstellerin/des Antragstellers mit Stellungnahme zum geplanten Projektbeginn, Projektdauer, Durchführungsort des Projektes, Einverständnis aller Ko-Autor:innen zum eingereichten Projekt.
- einseitige Projektkurzfassung (Abstract) mit max. 250 Worten
- Projektbeschreibung mit max. 2000 Worten, aber exklusive Abbildungen, Tabellen und Referenzen (maximal 30, Vancouver-style).
Die Projektbeschreibung sollte auf folgende Punkte eingehen:
- Wissenschaftlicher Hintergrund des Projekts mit Bezug zu eigenen publizierten Vorarbeiten und zur einschlägigen internationalen wissenschaftlichen Landschaft
- Rationale und Ziele (Hypothese oder wissenschaftliche Fragestellung)
- Methodik
- Ressourcen- und Kostenplanung: Projektmitarbeiter:innen, Infrastruktur, Verwendung der Projektsumme, geplantes Projektende
- Lebenslauf und Publikationsliste der Antragstellerin/des Antragstellers
-
Im Sinn einer effizienten Bearbeitung werden sowohl unvollständige Anträge wie auch solche, die von den o.a. Vorgaben abweichen (insbesondere bei Überschreiten des Umfangs) umgehend zur Überarbeitung retourniert.
Begutachtung und Vergabekriterien
Der FAIR ReEntry Wissenschaftspreis kann nicht unter mehreren Antragsteller:innen aufgeteilt werden. Die Entscheidung über die Vergabe des Preises obliegt dem ÖGR Vorstand, die Begutachtung erfolgt durch ein Komitee bestehend aus der Präsidentin/dem Präsidenten, der Geschäftsführung, der Leitung des Arbeitskreises FAIR und der Leitung der medizinisch-wissenschaftlichen Sektion der ÖGR. Sollte eine/einer der drei Mitautor/Mitautorin des eingereichten Antrages sein, enthält er/sie sich der Stimme. Der ÖGR Vorstand wird in diesem Fall weitere Gutachter:innen zu Rate ziehen.
Die Vergabe erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Idee/Neuwert Projekt (0-7 Punkte, 7=max.)
- Beschreibung Hintergrund/Methoden (0-10 Punkte, 10=max.)
- Karenzzeiten (2 Punkte pro Karenzzeit>6 Monaten, 0.5 Punkt pro Karenzzeit 3-6 Monate, 0 Punkte <3 Monate/Kind), bei mehreren Kindern werden alle Karenzzeiten entsprechend der Dauer der Karenz abgebildet, 2 Punkte pro Caretätigkeit von >6 Monaten gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen/älteren Personen mit Unterstützungsbedarf, die in verwandtschaftlicher Beziehung zur Antragstellerin/Antragsteller stehen bzw. ein Versorgungsauftrag bei der Antragstellerin/dem Antragsteller vorliegt
Der Antrag mit der höchsten Punktezahl erhält den Zuschlag für das Projekt, bei Punktegleichheit wird der Preis an die Antragstellerin/den Antragsteller mit der längeren Karenz vergeben.
Das Projekt soll ohne bisherige relevante Förderung sein, Folgeanträge sollen der ÖGR bekannt gemacht werden und sind sogar ausdrückliches Ziel der Förderung. Der Antrag kann auch gleichzeitig für andere Förderprogramme der ÖGR eingereicht werden, allerdings kann für einen Antrag maximal eine Förderung bewilligt werden. Die Zuerkennung des Preises erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
Ausbezahlung der Fördersumme und Verwendung der Fördersumme
Ausbezahlung der Fördersumme
Die Ausbezahlung der Fördersumme erfolgt zur Hälfte zu Projektbeginn und zur Hälfte nach Einlangen des Zwischenberichtes auf das von der Projektleiterin/vom Projektleiter namhaft gemachte Projektkonto. Sollte die Bewilligung der Fördersumme während des Mutterschutzes/Elternkarenz/Pflegekarenz der Antragstellerin/des Antragstellers erfolgen, kann die Ausbezahlung auf Wunsch der Antragstellerin/des Antragstellers auch erst nach Beendigung derselben erfolgen. Allfällige mit der Zurverfügungstellung von Fördermitteln verbundene Steuern und Gebühren sind von der/dem Förderungswerberin/Förderungswerber selbst zu tragen.
Verwendung der Fördersumme
Grundsätzlich steht die Projektsumme der Antragstellerin/dem Antragsteller persönlich zur Durchführung des Projektes zur Verfügung. Zu beantragen sind nur „projektspezifische Kosten“, das sind Personal- (auch Selbstfinanzierung) und Sachmittel, die zur Durchführung des Projektes benötigt werden. Anschaffungskosten für Geräte teurer als 1.000.- € im Rahmen des Preisgeldes müssen durch die Leitung der Wissenschaftlichen Sektion der ÖGR genehmigt werden. Das Projekt muss in Österreich oder in Verantwortung einer österreichischen Forschungsstätte durchgeführt werden.
Berichterstattung
Die Antragstellerin/der Antragsteller übernimmt die Verantwortung der korrekten Verwendung der Projektgelder im Namen der ÖGR. Sie/Er ist dazu verpflichtet, jeweils nach der Hälfte der Projektzeit und nach Abschluss des Projektes der ÖGR einen schriftlichen Bericht zukommen zu lassen mit Dokumentation der Ergebnisse und Aufschlüsselung über die Verwendung der Kosten. Die ÖGR ist in etwaigen Publikationen als Fördergeber zu nennen („This project was funded by the ÖGR FAIR ReEntry Wissenschaftspreis Grant Number (entsprechende Projektnummer einfügen) of the Austrian Society of Rheumatology“). Zudem ist die Projektleiterin/der Projektleiter nach Abschluss des geförderten Projektes dazu verpflichtet, bei der Jahrestagung der ÖGR im Rahmen eines Kurzvortrages über das durchgeführte Projekt zu berichten.
Sollten die Projektgelder unsachgemäß verwendet worden sein, keine (oder eine unzureichende) Berichterstattung erfolgen und offene Punkte auf Nachfragen der ÖGR nicht/unzureichend beantwortet werden, behält sich der Vorstand der ÖGR vor, die Projektsumme zurückzufordern und/oder die Projektleiterin/den Projektleiter von zukünftigen Förderungen/Preisen der ÖGR auszuschließen.
Bisherige Preisträger
Der PAIR ReEntry Wissenschaftspreis wird 2026 erstmals vergeben.